LEISTUNGEN
Gesetzlich Versicherte haben in Deutschland nach §24c SGB V Anspruch auf Hebammenhilfe während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und der gesamten Stillzeit.
Ich möchte alle meine betreuten Frauen schon in der Schwangerschaft regelmäßig sehen, um euch optimal auf die kommende Zeit vorzubereiten, Fragen zu klären und bei Auffälligkeiten frühzeitig gegensteuern zu können. Außerdem finde ich es für die aufregende Zeit des Ankommens, der Neuordnung, Neufindung, Heilung und Erholung nach der Geburt essentiell, dass wir uns gut kennenlernen konnten. Da ich euch von Beginn an als Familie betrachte, ist es für mich selbstverständlich, dass der werdende Papa und eventuelle große Geschwister bei jedem Termin dabei sein dürfen und auch für ihre Fragen nehme ich mir Zeit.
In meiner Arbeit ist es mir sehr wichtig, euch nicht den einen richtigen Weg vorzugeben, sondern euch zu befähigen, informierte Entscheidungen für euch und euer Kind treffen zu können. Manchmal gibt es Situationen, wo das Leben für euch entscheidet und euch vor vollendete Tatsachen stellt. Manchmal müsst ihr selbst schwere Entscheidungen treffen. Auch dann bin ich für euch da und gemeinsam machen wir das Beste aus der Situation!
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